Barrierefreiheit
Die Inhalte unserer Webseite sollen barrierefrei zugänglich sein. Daran arbeiten wir.
Erklärung zur Barrierefreiheit www.md-hessen.de
Unsere Webseite gestalten wir nach der Maßgabe, dass Menschen unsere Inhalte auch ohne fremde Hilfe – möglichst barrierefrei – nutzen können. Hierfür lassen wir kontinuierlich eine Prüfung unserer Webseite vornehmen, auf deren Basis eine Erklärung zur Barrierefreiheit formuliert wird.
Formal orientiert sich diese Erklärung zur Barrierefreiheit am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Text Datum der letzten Aktualisierung
Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde erstmals am 21.06.2022 veröffentlicht. Die aktuelle Fassung dieser Erklärung wurde von der Agentur anatom5 GmbH am 28.06.2023 erstellt.
Text Allgemeine Hinweise
Allgemeine Hinweise
Der Medizinische Dienst Hessen bemüht sich, seinen Internetauftritt unter www.md-hessen.de im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der aktuellen Fassung der Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) sowie des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (HessBGG) barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Inhalte unter der Domain https://www.md-hessen.de/.
Text Stand der Vereinbarkeit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Seite www.md-hessen.de ist in Teilen mit den Anforderungen des HVBIT (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar. Der Medizinische Dienst Hessen hat bereits einige Verbesserungen erzielen können und arbeitet weiterhin an der Barrierefreiheit.
Text Nicht barrierefreie Inhalte - Stand 2023
Nicht barrierefreie Inhalte
Von insgesamt 33 Prüfschritten hat die Seite www.md-hessen.de in der Prüfung vom 28.06.2023 19 Prüfschritte bestanden, 6 Prüfschritte waren nicht auf unsere Seite anwendbar und 18 Prüfschritte wurden nicht oder nur teilweise bestanden.
Die folgenden Punkte nicht auf allen Seiten vollständig BITV-konform umgesetzt:
Prüfschritt | Ergebnis | |
9.1.1.1 | Alternativtext für Nicht-Text-Inhalt | Teilweise erfüllt |
9.1.3.1 | Info und Beziehung | Teilweise erfüllt |
9.1.3.2 | Bedeutungsvolle Reihenfolge | Eher nicht erfüllt |
9.1.4.10 | Automatischer Umbruch (Reflow) | Teilweise erfüllt |
9.1.4.13 | Eingeblendeter Inhalt bei :hover und :focus | Nicht erfüllt |
9.2.1.1 | Tastaturbedienbar | Teilweise erfüllt |
9.2.4.3 | Fokus-Reihenfolge | Nicht erfüllt |
9.2.4.7 | Fokus sichtbar | Nicht erfüllt |
9.4.1.2 | Name, Rolle, Wert | Teilweise erfüllt |
Text Nicht barrierefreie PDF
Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten
Im Rahmen der vereinfachten Überwachung wurden auch stichprobenartig PDF-Dokumente heruntergeladen und einer groben Prüfung unterzogen. Diese hat ergeben, dass die vorgefundenen PDF-Dokumente in weiten Teilen nicht barrierefrei sind.
Text Weitere Barrieren
Haben Sie weitere Barrieren entdeckt?
Wenn Sie auf Barrieren stoßen, sagen Sie uns gerne Bescheid. Bitte kontaktieren Sie uns insbesondere, wenn Sie folgendes finden:
- Inhalte, die schwer zugänglich sind,
- Inhalte, die nicht mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar sind.
Medizinischer Dienst Hessen
Zimmersmühlenweg 23
61440 Oberursel
Deutschland
info(at)md-hessen.de
Nutzen Sie gerne ebenfalls unser Formular zum Melden von Barrieren.
Text Durchsetzungsverfahren
Durchsetzungsverfahren
Falls wir nicht innerhalb von 6 Wochen auf Ihre Anfrage antworten sollten, haben Sie das Recht, die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können.
Die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik finden Sie hier:
Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 (0)641 303-2901
Durchsetzungsstelle-LBIT(at)rpgi.hessen.de
Das Durchsetzungsverfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Auf der Internetseite des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung können Sie nachlesen, wie das Durchsetzungsverfahren bzw. das Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie einen Antrag stellen können.