Organisation
Informieren Sie sich hier über den sozialgesetzlichen Rahmen sowie über den inneren Aufbau und die Struktur unseres Medizinischen Dienstes.
Akkordeon Organisation
Text Sozialgesetzlicher Rahmen
Die allgemeinen Vorgaben über die Organisation des Medizinischen Dienstes finden sich in den §§ 275 ff. SGB V:
In jedem Land wird ein Medizinischer Dienst als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Zuständige Aufsichtsbehörde für den Medizinischen Dienst Hessen ist das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Aufgaben des Medizinischen Dienstes werden von den Krankenkassen durch eine Umlage aufgebracht. Die Mittel sind im Verhältnis der Zahl der Mitglieder der einzelnen Krankenkassen mit Wohnort im Einzugsbereich des Medizinischen Dienstes aufzuteilen.
Die Entscheidungsgremien (Organe) des Medizinischen Dienstes entsprechend § 279 SGB V sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Die medizinische Fachaufsicht nimmt der Leitende Arzt wahr. Er trägt die Verantwortung für die Erfüllung der sozialmedizinischen Aufgaben. Entsprechend den speziellen Anforderungen im Gesundheitswesen hat der Medizinische Dienst Hessen mit Erfolg die Form einer divisionalen Organisation eingenommen.
Hier gelangen Sie zur Übersicht der Vergütungen des Vorstandsvorsitzenden des Medizinischen Dienstes Hessen gemäß § 279 Absatz 4 SGB V und § 282 SGB V im Jahr 2021.
Bei jedem Medizinischen Dienst wird eine unabhängige Ombudsperson bestellt, an die sich sowohl Beschäftigte des Medizinischen Dienstes bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, als auch Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes vertraulich wenden können.
Die einzelnen Medizinischen Dienste in den Bundesländern bilden miteinander und in Kooperation mit dem Medizinischen Dienst Bund die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste. An der gemeinsamen Gremienarbeit beteiligt sich der Medizinische Dienst Hessen intensiv. Darüber hinaus wirkt er entscheidend in den Kompetenzeinheiten der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste, den vier Kompetenz-Centren (KC) und den gegenwärtig sechs Sozialmedizinischen Expertengruppen (SEG), mit.
Der Medizinische Dienst Hessen ist zudem Mitglied der Akademie für Sozialmedizin Mecklenburg-Vorpommern e. V. (AFS) in Schwerin. Ihr Ziel ist unter anderem die Förderung der angewandten Sozialmedizin. So bietet die AFS beispielsweise alle vier Weiterbildungskurse zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Sozialmedizin, spezielle Fortbildungsveranstaltungen in der Pflege sowie die Ausbildung zu Kodierassistenten an.
Text Innerer Aufbau
Beim Medizinischen Dienst Hessen werden die sozialmedizinischen Aufgaben in Analogie zu den Leistungssektoren der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen von folgenden Sparten wahrgenommen:
- Geschäftsbereich Krankenhaus
- Geschäftsbereich Arbeitsunfähigkeit/Rehabilitation
- Geschäftsbereich Ambulante Versorgung
- Geschäftsbereich Pflege
Entsprechend den jeweiligen Aufgabenschwerpunkten sind die Geschäftsbereiche in Teams gegliedert. Diese wiederum sind in Geschäftsstellen an verschiedenen Standorten innerhalb Hessens untergebracht.
In Kooperation mit dem Medizinischen Dienst Mecklenburg-Vorpommern leitet der Medizinische Dienst Hessen das Kompetenz-Centrum für Psychiatrie und Psychotherapie (KCPP).
In Kooperation mit dem Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg leitet der Medizinische Dienst Hessen die Sozialmedizinische Expertengruppe "Hilfsmittel und Medizinprodukte" (SEG 5).
Bild Organigramm
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Text Personalstruktur
Zum Ende des Jahres 2023 beschäftigte der Medizinische Dienst Hessen insgesamt 929 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Teil- und Vollzeit:
- 214 Ärztinnen und Ärzte
- 342 Pflegefachkräfte
- 3 Psychologinnen
- 2 Orthopädiemechaniker-Meister
- 16 Kodierfachkräfte
- 290 Assistenzkräfte einschließlich der Kodierassistenzkräfte sowie
- 62 Verwaltungskräfte.
Zudem bestand mit 2 jungen Menschen ein Ausbildungsverhältnis zur Kauffrau bzw. zum Kaufmann im Gesundheitswesen.
Auf die Bereitstellung von speziellem und fachübergreifendem medizinischen und pflegefachlichen Wissen legt der Medizinische Dienst Hessen im Interesse seiner Auftraggeber und ihrer Versicherten sowie aufgrund der zunehmend differenzierter werdenden Fragen und Problemstellungen großen Wert. Grundlage des medizinischen Sachverstands des Medizinischen Dienstes Hessen bildet das breit gefächerte Spektrum fachärztlicher Kompetenz.
Anteile der ärztlichen Gutachter/-innen nach Gebietsbezeichnungen beim Medizinischen Dienst Hessen
Stand: 31.12.2023
- 24% Chirurgie
- 16% Innere Medizin
- 15% Allgemeinmedizin
- 9% Anästhesiologie
- 7% Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- 6% Psychiatrie und Psychotherapie
- 4% Neurologie
- 4% Urologie
- 3% Arbeitsmedizin
- 2% Haut- und Geschlechtskrankheiten
- 2% Kinder und Jugendmedizin
- 2% Kinder- und Jugendpsychiatrie/ -psychotherapie
- 2% Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- 1% Radiologie
- 1% Neurochirurgie
- 1% Physikalische und Rehabilitative Medizin
- 1% Sonstige