Zum Inhalt springen

Qualitätsprüfung

Neben der Pflegebegutachtung bilden die Qualitätsprüfungen in Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege gemäß den §§ 114 ff. SGB XI das zweite Hauptaufgabengebiet des Geschäftsbereichs Pflege im Medizinischen Dienst Hessen. Im Hinblick auf das Wohl der Pflegebedürftigen ist es das Ziel der Prüfungen, die Qualität in Pflegeeinrichtungen sicherzustellen. Daher haben sämtliche Prüfungen einen beratenden Ansatz. Zur Durchführung dieser Aufgabe wurden beim Medizinischen Dienst Hessen sechs Qualitätsprüfungsteams eingerichtet.

Akkordeon Qualitätsprüfung