Krankenhaus-Strukturprüfungen
Ihr Krankenhaus möchte eine Strukturprüfung durch den Medizinischen Dienst Hessen beantragen?
Auf dieser Seite haben wir alle grundlegenden Informationen zur Richtlinie sowie die für das Antrags- und Genehmigungsverfahren notwendigen Formulare zusammengestellt.
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Infokasten Strukturprüfungen
Unterlagen zur StrOPS-RL
Alle Unterlagen zur StrOPS-RL
Hier auf dieser Seite finden Sie alle spezifischen Unterlagen für das Land Hessen. Die allgemeinen, bundesweit gültigen Anträge sind auf der Seite www.medizinischerdienst.de hinterlegt. Mit diesem Link finden Sie direkt dorthin:
OPS-Strukturprüfungen 2024Einleitungstext Krankenhaus-Strukturprüfungen
Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V
Mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen MDK-Reformgesetz wurde das bisherige System der Krankenhausabrechnungsprüfung umfassend reformiert. Erstmalig wird eine vorausschauend ausgerichtete Überprüfung von Strukturmerkmalen in abrechnungsrelevanten Operationen- und Prozedurenschlüsseln durch die Medizinischen Dienste eingeführt (§ 275d SGB V). Krankenhäuser haben zukünftig regelmäßig die Einhaltung von Strukturmerkmalen durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, bevor sie Leistungen abrechnen. Durch diesen prospektiven Prüfansatz hat der Gesetzgeber Rechts- und Planungssicherheit für Krankenhäuser und Krankenkassen geschaffen.
Grundlage der zu prüfenden Strukturmerkmale ist der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegebene Operationen- und Prozedurenschlüssel nach § 301 Abs. 2 SGB V. Erstmals sind nun Krankenhäuser Antragsteller für eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst und erhalten nach Abschluss der Prüfung eine Bescheinigung, die Voraussetzung für die Vereinbarung und Abrechnung der entsprechenden Leistungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
Die Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V dient der einheitlichen Umsetzung der Strukturprüfungen durch den Medizinischen Dienst. Sie regelt das Verfahren zur Umsetzung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Prüfungen der Einhaltung von Strukturmerkmalen in abrechnungsrelevanten Operationen- und Prozedurenschlüsseln.