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Ihr Krankenhaus möchte eine Strukturprüfung durch den Medizinischen Dienst Hessen beantragen?

Auf dieser Seite haben wir alle grundlegenden Informationen zur Richtlinie sowie die für das Antrags- und Genehmigungsverfahren notwendigen Formulare zusammengestellt.

Um die volle Funktionalität der PDF-Formulare nutzen zu können, laden Sie das Formular zunächst herunter und öffnen Sie es im kostenlosen Acrobat Reader.

Infokasten Strukturprüfungen

Unterlagen zur StrOPS-RL

Alle Unterlagen zur StrOPS-RL

Hier auf dieser Seite finden Sie alle spezifischen Unterlagen für das Land Hessen. Die allgemeinen, bundesweit gültigen Anträge sind auf der Seite www.medizinischerdienst.de hinterlegt. Mit diesem Link  finden Sie direkt dorthin:

OPS-Strukturprüfungen 2025

StrOPS-Richtlinie 2025 veröffentlicht

StrOPS-Richtlinie 2025 veröffentlicht

Der Medizinische Dienst Bund hat die aktualisierte Richtlinie „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen in der Version für das Jahr 2025 veröffentlicht. Sie tritt am 16. Januar 2025 in Kraft. Sie überbrückt den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Richtlinie für die Prüfung von Leistungsgruppen und OPS-Strukturmerkmalen (LOPS-RL) auf Basis des Ende 2024  verabschiedeten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Die Richtlinie mit allen Anlagen steht auf dieser Seite als Download zur Verfügung.

Die StrOPS-RL 2025 ist eine Übergangslösung. Am 12. Dezember 2024 ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in Kraft getreten. Es sieht vor, dass der Medizinische Dienst in Zukunft OPS-Strukturmerkmale sowie Leistungsgruppen prüft und diese Prüfungen miteinander verzahnt und aufwandsarm ausgestaltet. Diese Änderungen aus dem KHVVG werden erst wirksam, wenn der Medizinische Dienst Bund eine entsprechende Richtlinie erlassen hat.  Dafür hat der Gesetzgeber eine Frist bis 12. Juni 2025 vorgesehen. Deshalb sind die Änderungen aus dem KHVVG in der StrOPS-Richtlinie 2025 nicht berücksichtigt. In der späteren sogenannten LOPS-Richtlinie werden die im KHVVG vorgesehenen Leistungsgruppenprüfungen sowie die Änderungen zum Prüfverfahren der OPS-Strukturprüfungen  vollständig berücksichtigt und umgesetzt. Das betrifft unter anderem die verbindliche Verwendung von Nachweisen und die Digitalisierung des Verfahrens. Die neuen Regelungen für die OPS-Strukturprüfungen werden ab dem zweiten Halbjahr 2025 anwendbar sein.

Selbstauskunftsbögen

Selbstauskunftsbögen 2025