Datenschutzerklärung
Der Schutz und die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten ist dem Medizinischen Dienst Hessen ein wichtiges und essentielles Anliegen. Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihre Daten vom Medizinischen Dienst mit höchster Diskretion behandelt werden. Daher sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes verpflichtet, Stillschweigen über personenbezogene Daten zu bewahren.
Bitte beachten Sie ergänzend auch unsere Rechtlichen Hinweise.
Akkordeon Datenschutz
Unsere Grundregeln
Informationen, die wir erheben:
Sie können nahezu das gesamte Internet-Angebot des Medizinischen Dienstes Hessen nutzen, ohne dass wir persönliche Daten von Ihnen benötigen.
Lediglich einige wenige Angebote und Dienste, die Sie auf unseren Seiten finden, erfordern für ihre Nutzung die Angabe personenbezogener Daten. Wenn Sie das Internet-Angebot des Medizinischen Dienstes Hessen nutzen, werden durch unseren Internet-Server (Web-Server) automatisiert technische Zugriffsdaten aufgezeichnet und ausgewertet. Diese Daten können jedoch keiner bestimmten Person zugeordnet werden. Die einzelnen Nutzerinnen und Nutzer bleiben entsprechend anonym.
Cookies:
Wir verwenden auf unserer Website darüber hinaus Cookies. Auf diese Weise können folgende Daten übermittelt werden:
(1) Inanspruchnahme von Website-Funktionen
Die Cookies werden auf Ihrem Rechner gespeichert und von diesem an unsere Website übermittelt. Daher haben Sie als Nutzer auch die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken.
Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für unsere Website deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Website vollumfänglich genutzt werden.
Die über die Cookies erhobenen personenbezogenen Daten werden für 3 Monate gespeichert und anschließend automatisch gelöscht.
Verwendete Cookies betreffen Google Maps und YouTube.
Auf unserer Webseite verwenden wir Google Maps API. Es dient dazu, graphische Informationen visuell darzustellen. Hierbei werden von Google auch Daten über Ihre Nutzung der Kartenfunktionen erhoben, verarbeitet und genutzt. Den Google-Datenschutzhinweisen können Sie nähere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google entnehmen. Hier besteht dann für Sie auch die Möglichkeit, im Datenschutzcenter Ihre persönlichen Datenschutz-Einstellungen zu verändern.
Auf unserer Website betten wir ebenfalls ein YouTube-Video ein. YouTube ist der Betreiber der entsprechenden Plugins. Bei Ihrem Besuch einer Seite mit dem YouTube-Plugin wird eine Verbindung zu Servern von YouTube hergestellt und YouTube mitgeteilt, welche Seiten Sie besuchen. Sind Sie in Ihrem YouTube Account eingeloggt, kann YouTube Ihr Surfverhalten Ihnen persönlich zuordnen. Indem Sie sich vorher ausloggen, können Sie dies verhindern.
Beim Start eines YouTube-Videos setzt der Anbieter Cookies ein, die Hinweise über Ihr Nutzerverhalten sammeln.
Bei Deaktivierung des Speicherns von Cookies für das Google-Ad-Programm werden beim Anschauen von YouTube-Videos keine solchen Cookies auftreten. Seitens YouTube werden aber auch in anderen Cookies nicht-personenbezogene Nutzungsinformationen abgelegt. Das Blockieren des Speicherns von Cookies im Browser kann dies verhindern.
Technische Zugriffsdaten:
Zu diesen Daten gehören zum Beispiel Informationen über den verwendeten Internet-Browser und das verwendete Betriebssystem, der Domain-Name der Website, von der aus ein Besuch unserer Internet-Seiten erfolgt, die durchschnittliche Verweildauer in unserem Angebot und die in unserer Web-Site aufgerufenen Informationsseiten. Diese Daten werden – wie bei anderen Internetangeboten auch – beim Aufruf einzelner Internet-Seiten durch ihren Internet-Browser an unseren Web-Server übermittelt.
Wir verwenden diese technischen Zugriffsinformationen, um die Attraktivität und Bedienbarkeit unserer Internet-Seiten sowie deren Inhalte stetig zu verbessern und um technische Probleme in unserem Internet-Angebot zu erkennen.
Persönliche Daten:
Persönliche Daten erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, wenn Sie uns diese Angaben von sich aus mitteilen.
Dies kann zum Beispiel im Rahmen einer Anfrage, einer Umfrage, oder im Falle einer von Ihnen gewünschten Kontaktaufnahme der Fall sein.
Wie wir Ihre Angaben verwenden:
Der Medizinische Dienst erhebt, verarbeitet und nutzt alle durch Ihre Besuche in unserem Internet-Angebot anfallenden personenbezogenen Daten nur entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz persönlicher Daten.
Umgang mit Daten
Wozu benötigt der Medizinische Dienst Daten?
Der Medizinische Dienst wird von den Kranken- und Pflegekassen mit der Klärung medizinischer oder pflegerischer Fragen entsprechend dem Sozialgesetzbuch (SGB) beauftragt. Um qualifiziert antworten zu können, ist es für die Gutachter/-innen des Medizinischen Dienstes erforderlich, sich ein Bild zum Beispiel über die Erkrankung und die bisherige oder beabsichtigte Behandlung bei der Hausärztin/beim Hausarzt zu machen. Gesetzliche Bestimmungen (u. a. § 276 SGB V oder § 18 SGB XI) erlauben dem Medizinischen Dienst, die erforderlichen Daten des Versicherten über Krankheiten, Behinderungen, Behandlungen und Pflegebedarf einzuholen und für die gutachterliche Arbeit zu nutzen.
Welche Daten benötigt der Medizinische Dienst?
Arztberichte, Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung, Verordnungen für Medikamente und Hilfsmittel oder die Pflegedokumentation sind Beispiele für Unterlagen, die der Medizinische Dienst benötigt.
Woher kommen die Daten?
Neben den Versicherten, Kranken- und Pflegekassen und anderen Sozialleistungsträgern erhält der Medizinische Dienst auch von den Leistungserbringern die erforderlichen Daten. Der Gesetzgeber verpflichtet die Leistungserbringer in § 276 Abs. 2 SGB V, dem Medizinische Dienst auf Anforderung die benötigen Daten zu übermitteln.
Was macht der Medizinische Dienst mit den Daten?
Die Fragen der Kranken- oder Pflegekasse beantworten die Gutachter/-innen des Medizinischen Dienstes in Form einer gutachtlichen Stellungnahme. Die vorliegenden Daten werden darin einbezogen.
Wer bekommt Daten vom Medizinische Dienst?
Die Mitteilungspflichten des Medizinischen Dienstes sind im § 277 SGB V geregelt. Danach erhalten die Krankenkassen das Ergebnis der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, die erforderlichen Befundangaben und ggf. Hinweise für die Behandlung bzw. Pflege. Auch Leistungserbringer wie Hausärztinnen/Hausärzte oder Krankenhäuser sind über die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zu informieren.
Wie lange werden Daten gespeichert?
Der Medizinische Dienst archiviert die im Zusammenhang mit einem Auftrag vorgelegten Daten für maximal fünf Jahre.
Webseitenanalyse
Der Medizinische Dienst Hessen greift auf das Analyse-Tool „Matomo“ zurück. Matomo ist eine freie Webanalyse-Software, die unter piwik.org verfügbar ist. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Nutzung der Webseite werden zu Analysezwecken gespeichert.
Folgende Daten werden zu statistischen Zwecken und zur Verbesserung unseres Angebotes ausgewertet:
- Name der abgerufenen Seite bzw. Datei, die besucht wird
- Datum und Uhrzeit des Abrufes bzw. der Anforderung
- vom Nutzer verwendeter Browser einschließlich der Browserversion
- vom Nutzer verwendetes Betriebssystem
Die IP-Adresse des Besuchers wird in Matomo gespeichert. Die Informationen werden keinesfalls an Dritte übermittelt.
Wenn Sie nicht möchten, dass diese Daten ausgewertet werden, können Sie der Auswertung der Daten über das Cookie-Management widersprechen.
Ihre Rechte
Auskunftsrecht
Sie haben das Recht, vom Medizinischen Dienst eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:
- die Verarbeitungszwecke
- die Kategorien personenbezogener Daten
- die Empfänger gegenüber denen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden
- Speicherdauer bzw. Kriterien für die Festlegung der Dauer
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
- wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
Akteneinsichtsrecht
Sie haben das Recht, nach vorheriger Terminabsprache, Ihre Akte beim Medizinischen Dienst einzusehen. Dieses Recht kann auch ein Bevollmächtigter, zum Beispiel Angehöriger oder Rechtsanwalt, wahrnehmen.
Recht auf Datenberichtigung/Vervollständigung
Stellen Sie fest, dass bei uns von Ihnen gespeicherte Daten nicht richtig bzw. unvollständig sind, haben Sie ein Recht auf Berichtung bzw. Vervollständigung dieser Daten.
Recht auf Löschung
- Personenbezogene Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder verarbeitet wurden nicht mehr notwendig.
- Betroffene Person widerruft Einwilligung und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsvorschrift für die Verarbeitung.
- Betroffenen Person legt Widerspruch gegen die Verarbeitung ein (Artikel 21 Abs. 1 oder 2 EU-DSGVO).
- Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Die Löschung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung notwendig, dem der Verantwortliche unterliegt.
- Die personenbezogenen Daten wurden gem. Artikel 8 Abs. 1 EU-DSGVO erhoben (Erhebung bei einem Kind).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Unter folgenden Voraussetzungen haben Sie ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:
- Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten (bis zur Klärung).
- Verarbeitung der Daten ist unrechtmäßig und die betroffene Person lehnt die Löschung ab und wählt stattdessen eingeschränkte Nutzung.
- Der Medizinische Dienst benötigt die Daten nicht mehr, aber die betroffene Person benötigt sie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
- Die betroffene Person hat gem. Artikel 21 Abs.1 Widerspruch eingelegt (Prüfung ob die berechtigten Gründe des Verantwortliche überwiegen).
Recht auf Widerspruch
Das Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 Absatz 1 EU-DSGVO gegenüber einer öffentlichen Stelle (Medizinischer Dienst) besteht im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer Sozialdaten nicht, wenn ein zwingendes öffentliches Interesse Ihre Interessen überwiegt (→ § 84 Absatz 5 SGB X) oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung der Sozialdaten verpflichtet.