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Text Träger der Sozialhilfe

Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Der Medizinische Dienst Hessen kann die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI für die Träger der Sozialhilfe gemäß § 62a SGB XII bei nicht pflegeversicherten Personen mit Wohnsitz in Hessen übernehmen. Die Beauftragung des Medizinischen Dienstes Hessen erfolgt in Schriftform.

Hierzu nutzen Sie bitte das auf dieser Seite abrufbare Auftragsformular. Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bogen an das zuständige Pflegeteam beim Medizinischen Dienst Hessen. Ihre Ansprechpartner/-innen und die für die Begutachtung verantwortlichen, regionalen Pflegeteams finden Sie ebenfalls hier. Ebenso stellen wir Ihnen eine Übersicht aller Zuständigkeitsbereiche unserer Pflegeteams zur Verfügung.


Wir bitten Sie, uns bei Beauftragung die 10-stellige Krankenversicherungsnummer / KVNR (Bsp: X123456789) der zu begutachtenden Person mitzuteilen. 
Diese Angabe ist als standardisierte Pflichtangabe in der Begutachtungsrichtlinie verankert (siehe dazu Punkt 3 "Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit" und Anlage 1).
Es ist uns technisch nicht möglich den Auftrag ohne diese Nummer in unserem System zu erfassen und zu bearbeiten.


(Hinsichtlich des Umgangs mit personenbezogenen Daten, die der Medizinische Dienst Hessen - z. B. über das Kontaktformular, Formulare zum Ausfüllen, E-Mail oder in anderer Weise - erhält, verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen in der Rubrik Datenschutz. Bitte beachten Sie diesbezüglich auch unsere Rechtlichen Hinweise.)