Zum Inhalt springen
Aktuelle Meldung |

Behandlungsfehler-Begutachtung durch den Medizinischen Dienst Hessen im Jahr 2023

Medizinischer Dienst veröffentlicht Jahresstatistik 2023 zur Begutachtung von Behandlungsfehlern

Für mehr Patientensicherheit und weniger Behandlungsfehler

Insgesamt 873 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst Hessen im Jahr 2023 erstellt. Bundesweit liegt die Zahl der Sachverständigengutachten zu Behandlungsfehlervorwürfen bei knapp 12.500.

 

Die Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und die Patientin oder der Patient einen Schaden erlitten hat, bejahte der Medizinische Dienst Hessen in jedem vierten Gutachten (27,6 Prozent) – das heißt in 241 Fällen. In 23,9 Prozent der Fälle stellten die Gutachterinnen und Gutachter fest, dass der Behandlungsfehler Ursache für den Schaden war – dies trifft auf 209 Fälle zu. Nur in diesen Fällen haben Patientinnen und Patienten Aussicht auf Schadensersatz. Das Spektrum der Fehler ist breit gefächert: Es betrifft die unterschiedlichsten Erkrankungen und Behandlungen.

Die Zahlen des Medizinischen Dienstes spiegeln insgesamt nur einen kleinen Ausschnitt der tatsächlichen Behandlungsfehler wider. Zahlreiche Fälle bleiben unbekannt – weil sie in Deutschland nicht zentral erfasst werden und weil sie von betroffenen Patientinnen und Patienten gar nicht als Fehler wahrgenommen werden. „Die Zahlen des Medizinischen Dienstes sind nicht repräsentativ für das Fehlergeschehen. Darüber haben wir noch viel zu wenig Transparenz“, betont Dr. med. Ralf Glake, Leiter des Teams Ersatzansprüche im Medizinischen Dienst Hessen.

Im Interesse der Patientinnen und Patienten plädiert der Medizinische Dienst seit Jahren für mehr Transparenz und dafür, die Patientensicherheit mit systematischen Präventionsmaßnahmen zu verbessern.

Im Fokus stehen dabei die sogenannten Never Events, besonders schwerwiegende, aber vermeidbare Schadensereignisse wie beispielsweise Patienten-, Seiten- und Medikamentenverwechslungen oder zurückge-bliebenes OP-Material im Körper. Wenn solche Fehler auftauchen, dann haben sie nichts mit dem Versagen Einzelner zu tun. Sie zeigen vielmehr, dass Risiken im Versorgungsprozess bestehen, weil zum Beispiel bekannte Sicherheitsvorkehrungen – wie Checklisten und Markierungen von Patienten vor Eingriffen –  nicht angewendet werden.

„Für Never Events sollte eine Meldepflicht eingeführt werden, weil man aus ihnen systematisch Präventionsmaßnahmen ableiten kann und so die Patientensicherheit verbessern kann“, schlägt der Medizinische Dienst Bund vor.

 

Hintergrund
Der Medizinische Dienst ist der unabhängige sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Zu seinen Aufgaben gehören sowohl Einzelfallbegutachtungen von Versicherten als auch Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern.

Bei einem Behandlungsfehlerverdacht können sich Versicherte zunächst an ihre Krankenkasse wenden, die den Medizinischen Dienst mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragen kann. Die Fachärztinnen und Fachärzte des Medizinischen Dienstes klären dann, ob ein Behandlungsfehler einen Schaden beim Versicherten verursacht hat. Den Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine Kosten.

 


Kontakt:

Alexandra Markus                                                                                  Dr. med. Ralf Glake
Leiterin Unternehmenskommunikation                                         Teamleiter – Team Ersatzansprüche
Tel. 06171/634-237                                                                         Tel. 0561/78487-36
E-Mail: a.markus(at)md-hessen.de                                                 E-Mail: r.glake(at)md-hessen.de

Zurück