Krankenhäuser erhalten über das LE-Portal die Unterlagenanforderungen und können dem Medizinischen Dienst die entsprechenden Dokumente ins Portal hochladen. Der Medizinische Dienst stellt Prüfanzeigen für stationäre Begutachtungen und Begehungslisten für die Prüfungen vor Ort über das LE-Portal zur Verfügung. Zukünftig sollen über das LE-Portal auch die Übertragung unserer Gutachten sowie die Beantragung von Strukturprüfungen möglich sein.
Meldung
Aktuelle Meldung |
Elektronischer Datenaustausch zwischen dem Medizinischen Dienst und Krankenhäusern
Über das Leistungserbringerportal (LE-Portal) können die Medizinischen Dienste und die Krankenhäuser seit dem 1. April 2021 elektronisch Daten und Dokumente zur Abrechnungsprüfung austauschen.