Die Medizinischen Dienste erleben bei den Prüfungen der Krankenhausabrechnungen und bei den Prüfungen von Strukturmerkmalen, bei denen die personellen und technischen Voraussetzungen für die Erbringung von bestimmten Komplexleistungen (sogenannte OPS-Strukturprüfungen) begutachtet werden, dass in den Kliniken oft Personalmangel herrscht und notwendige Anforderungen für wichtige komplizierte medizinische Versorgungen teilweise nicht oder nur unzureichend erfüllt werden. Fehler bei der Rechnungslegung weisen zudem auf Finanzierungsprobleme und strukturelle Mängel hin, die es zu beseitigen gilt. Darüber hinaus bestehen im System der Fallpauschalen Fehlanreize, die zu nicht notwendigen Operationen und Krankenhausaufenthalten führen.
Fehlentwicklungen korrigieren, hochwertige Krankenhausversorgung sichern
Die Festlegung von Versorgungsstufen und Leistungsgruppen bietet die Chance, Fehlentwicklungen in der Krankenhausversorgung zu korrigieren. Vorgesehen ist, dass der Medizinische Dienst die Einhaltung der Mindeststrukturvoraussetzungen auf Ebene der Level und der Leistungsgruppen überprüft. Die Bundesländer sollen die Krankenhäuser nach der Prüfung einem der vorgesehenen Level zuordnen und die Leistungsgruppen vergeben. Aufgrund ihrer Rolle als unabhängige Körperschaften in den Ländern sind die Medizinischen Dienste bestens in der Lage, diese Aufgaben wahrzunehmen.
Medizinische Dienste haben Expertise für Qualitäts- und Strukturprüfungen
Mit ihrer langjährigen Erfahrung mit Prüfaufgaben im Krankenhaus und durch die Expertise der hochqualifizierten, medizinischen Gutachterinnen und Gutachter sind sie verlässliche Partner bei der Überprüfung der Qualitäts- und Strukturvoraussetzungen für Krankenhausleistungen. „Die Medizinischen Dienste können die von der Regierungskommission vorgesehenen Aufgaben unmittelbar erfüllen. Wichtig ist, dass der Medizinische Dienst bei der Ausarbeitung der Detailregelungen zu einem neuen Versorgungs- und Finanzierungssystem rechtzeitig eingebunden wird, um eine praktikable, digitale und bürokratiearme Umsetzung zu erreichen.“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer.
Zur vollständigen Pressemitteilung auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes Bund