Immer mehr Menschen haben Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung: Zwischen 2016 und 2021 ist die Zahl der pflegebedürftigen Menschen von 3,1 Millionen auf 5 Millionen gestiegen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegeleistungen ist die Pflegebegutachtung beim Medizinischen Dienst, der die Pflegebedürftigkeit des Versicherten feststellt und einen Pflegegrad empfiehlt. Die Begutachtungszahlen des Medizinischen Dienstes sind von 1,8 Millionen im Jahr 2016 auf 2,6 Millionen in 2022 gestiegen − Tendenz weiter steigend. „Damit die Versicherten zeitnah Zugang zu den Leistungen erhalten und Versorgungssicherheit haben, brauchen wir jetzt die Flexibilisierung der Begutachtungsformate. Dazu gehören die Wiedereinführung des strukturierten Telefoninterviews und die schrittweise Nutzung der Digitalisierung“, sagt Carola Engler.
Sachgerechter Einsatz der kostbaren Ressource Pflegekraft
Die Pflegebegutachtung erfolgt beim Medizinischen Dienst durch qualifizierte Pflegefachkräfte im Hausbesuch. Die Medizinischen Dienste in den Ländern haben in den vergangenen Jahren mit erheblichen Personalverstärkungen und Optimierungen in den Abläufen proaktiv reagiert, um die zeitnahe Begutachtung sicherzustellen. Die Anzahl der Vollzeitstellen für Pflegefachkräfte ist zwischen 2016 und 2021 bundesweit um 43 Prozent gestiegen. Aufgrund des Fachkräftemangels stehen bei den Medizinischen Diensten jedoch immer weniger Pflegefachkräfte zur Verfügung; und dieser Trend verschärft sich durch den demografischen Wandel. „Ein sachgerechter Umgang mit der kostbaren Ressource Pflegekraft ist unbedingt erforderlich. Dazu kann die Wiedereinführung der Telefoninterviews wesentlich beitragen“, erläutert Engler.
Erstbegutachtung weiterhin im Hausbesuch
Die Erfahrungen aus der Pandemie haben gezeigt, dass das strukturierte Telefoninterview eine gleichwertige Alternative zum Hausbesuch sein kann. Die Pflegegradverteilung blieb bei der Telefonbegutachtung bundesweit stabil und die Zufriedenheit der Versicherten mit dieser Begutachtungsform war genauso hoch wie bei den Hausbesuchen. Die Telefonbegutachtung eignet sich vor allem bei Höherstufungsanträgen, deren Anzahl sich zwischen 2016 und 2022 von 0,6 Millionen auf 1,2 Millionen verdoppelt hat.
Höherstufungsanträge werden von Versicherten gestellt, bei denen der Grad der Pflegebedürftigkeit zugenommen hat und die bereits vom Medizinischen Dienst in eigener Häuslichkeit begutachtet worden sind. Das können zum Beispiel Versicherte sein, die an fortgeschrittenen Krebserkrankungen oder Demenz leiden. „In solchen Situationen geht es darum, eine zügige Begutachtung ohne Belastung für die Betroffenen zu ermöglichen, damit sie schnell ihre Leistungen erhalten können. Das Telefoninterview ist dafür sehr gut geeignet“, erklärt Engler. „Die Erstbegutachtung sollte dagegen weiterhin im Hausbesuch erfolgen.“
Zur vollständigen Pressemitteilung auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes Bund