In der StrOPS-Richtlinie 2025 und ihren Anlagen wurden lediglich geringfügige redaktionelle Anpassungen vorgenommen, die sich aufgrund der jährlichen Aktualisierung des durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegebenen Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) ergeben haben.
Die StrOPS-Richtlinie 2025 wurde für einen Übergangszeitraum erlassen, da sie Mitte 2025 durch eine Richtlinie abgelöst werden wird, in der sowohl die OPS-Strukturprüfungen als auch die neuen Leistungsgruppenprüfungen nach dem KHVVG geregelt sind (sogenannte LOPS-Richtlinie). Ziel der LOPS-Richtlinie ist es, Strukturprüfungen und Leistungsgruppenprüfungen miteinander zu verzahnen und für die Krankenhäuser aufwandsarm und digital zu gestalten. In dieser neuen Richtlinie werden die insbesondere in § 275a SGB V vorgesehenen Änderungen zum Prüfverfahren (unter anderem verbindliche Verwendung von Nachweisen aus anderen Prüfungen sowie zur Digitalisierung des Verfahrens) vollständig berücksichtigt und umgesetzt. Der Medizinische Dienst Bund schafft damit die Grundlagen für die Verzahnung der bisherigen StrOPS-Prüfungen mit den zukünftigen Prüfungen der Qualitätskriterien der Leistungsgruppen gemäß der LOPS-RL.
Insoweit richtet sich die StrOPS-Richtlinie 2025 insbesondere an Krankenhäuser, für die ohnehin keine Leistungsgruppenprüfungen vorgesehen sind. Diesen Krankenhäusern bietet die Übergangsrichtlinie die Möglichkeit, frühzeitig eine Strukturprüfung nach dem gewohnten Verfahren beantragen zu können. Dies kann sich vor allem für Krankenhäuser oder Krankenhausstandorte anbieten, die Strukturprüfungen für psychiatrische OPS-Kodes beantragen wollen.
Anträge für Strukturprüfungen nach der StrOPS-RL 2025 stellen Krankenhäuser bei dem Medizinischen Dienst des jeweiligen Bundeslandes oder Landesteils, in dem sich der Standort des Krankenhauses befindet. Krankenhäuser erreichen den zuständigen Medizinischen Dienst über das Auswahlmenü der Seite Krankenhaus-Strukturprüfung.
Im Vergleich zur StrOPS-Richtlinie 2024 erfolgten in der StrOPS-Richtlinie 2025 redaktionelle Anpassungen. Inhaltliche Änderungen an Strukturmerkmalen gab es nicht.
Die LOPS-Richtlinie hat der Medizinische Dienst Bund bis spätestens 12. Juni 2025 zu erlassen. Sie ist anschließend vom Bundesministerium für Gesundheit zu genehmigen.