Sie sind Pflegefachperson und bereit für einen neuen beruflichen Weg?
Als pflegefachliche Gutachter/-in beim Medizinischen Dienst Hessen prüfen Sie im Auftrag der Pflegekassen zu den Themenbereichen Pflegebedürftigkeit, Pflegehilfsmittel, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sowie Pflegequalität.
Folgende Einsatzmöglichkeiten im Bereich der Pflege bieten wir Ihnen:
- Einzelfallbegutachtung: Die Pflegebegutachtung nach § 18 SGB XI prüft im Auftrag der Pflegekassen, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad zugeordnet wird. Zusätzlich werden Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen empfohlen. Die Begutachtung erfolgt durch Hausbesuche, Aktenlage oder Telefoninterviews.
- Qualitätsprüfung: Im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen übernimmt der Medizinische Dienst Hessen die Qualitätsprüfung von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Als pflegefachliche Qualitätsprüfer/-innen sorgen Sie so für die Sicherung und Verbesserung der Pflegequalität in den Einrichtungen.
Im Rahmen einer intensiven, zentralen Einarbeitung, bereiten wir Sie optimal auf Ihre Tätigkeit als pflegefachliche Gutachter/-in vor.